Genehmigungsverfahren

Die Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens Mulda mit Hochwasserüberleitungsstollen von der Freiberger Mulde zum HRB Mulda und des HRB Oberbobritzsch bedürfen nach Wasserhaushaltsgesetz und Verwaltungsverfahrensgesetz der Planfeststellung und einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese öffentlich-rechtlichen Verfahren wurden und werden durch die Landesdirektion Sachsen (Planfeststellungsbehörde) durchgeführt.

Ein solches wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren läuft grundsätzlich wie folgt ab: Bei einer zuvor durch die Landesdirektion bekannt gemachten öffentlichen Auslegung erhalten alle Interessierten die Möglichkeit, Einsicht in die Planung zu nehmen. Darüber hinaus besteht für alle betroffenen Bürger, Verbände, Vereine und Behörden die Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben oder ihre Einwände geltend zu machen. Diese werden dann durch die Landesdirektion auf inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit geprüft. Bei Erfordernis wird ein Erörterungstermin angesetzt. In jedem Fall werden alle vorgebrachten Argumente abgewogen. Je nach Ergebnis kann dann die Änderung der Planunterlagen in relevanten Abschnitten erforderlich werden. In diesem Fall werden anschließend alle von den Änderungen Betroffenen nochmals angehört oder die Planung nach erneuter Veröffentlichung wiederum ausgelegt.

Der Planfeststellungsbeschluss ergeht, wenn die Genehmigungsbehörde zu dem Ergebnis gelangt, dass die Maßnahme ausgewogen ist und die Belange der Betroffenen ausreichend berücksichtigt werden. Damit ist das Verfahren abgeschlossen und das Baurecht hergestellt.

Nach Erlangung des Baurechtes kann es notwendig sein, Änderungen am Projekt vorzunehmen. Diese müssen wie die bisher genehmigte Planung durch die Planfeststellungsbehörde bestätigt werden. Je nach Umfang der Änderungen kann das in einfacher Form oder unter nochmaliger Einbeziehung aller betroffenen Bürger, Verbände, Vereine und Behörden erfolgen.

Parallel zu den wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren unternimmt die Landestalsperrenverwaltung alle Anstrengungen, um mit den Eigentümern und Nutzern die notwendigen Verträge abzuschließen. Hierzu gehören beispielsweise Grundstücksverhandlungen über direkt oder indirekt vom Bau betroffene Grundstücke oder Flächen sowie jene, welche für die geplanten naturschutzfachlichen Maßnahmen zum Ausgleich der unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft vorgesehen sind. Relevante Themen der Grundstücksverhandlungen sind z.B. die Aufteilung und die zukünftige Unterhaltungslast für die genutzten Flächen sowie Entscheidungen zu entschädigungsrelevanten Sachverhalten bzgl. des Grunderwerbes, der dauerhaften Beschränkung oder der vorübergehenden Inanspruchnahme der bau- und betriebsrelevanten Flächen.