Hochwasserschutz an der Freiberger Mulde

Das Osterzgebirge war in der Vergangenheit immer wieder von katastrophalen Hochwassern betroffen. Eines der größten war das Sommerhochwasser im August 2002. Es wurde im Erzgebirge durch extreme Regenmengen von über 400 Millimeter pro Quadratmeter in 72 Stunden ausgelöst. Die Schäden hier und in benachbarten Regionen waren verheerend.
Um für das Flussgebiet der Freiberger Mulde einen effektiven Hochwasserschutz zu erreichen, wurden die bestehenden Hochwasserschutzgrade sowie des Gefährdungs- und Schadenspotential in diesem Gebiet umfangreich analysiert. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden in umfangreichen Hochwasserschutzkonzepten zusammengestellt und durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft bestätigt. Erklärtes Ziel der hierin enthaltenen Maßnahmen ist der Schutz der Ortschaften an beiden Flüssen vor einem statistisch wiederkehrenden hundertjährlichen Hochwasserereignis. Für die Umsetzung der meisten Maßnahmen ist die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) zuständig.

Übersichtslageplan Hochwasserschutzmaßnahmen

Die Hochwasserschutzkonzepte beinhalten einerseits örtliche Vorhaben, wie die Aufweitung des Abflussquerschnittes an Engstellen durch Herstellung von Uferböschungen und Deichen anstelle von Ufermauern, die Errichtung von Hochwasserschutzmauern in ausgewählten Bereichen, den Rückbau von Wehren oder die Wiederherstellung von Umflutbereichen.

Andererseits ist vorgesehen, das Hochwasser durch Rückhalt in der Fläche mit Hilfe technischer Maßnahmen zu reduzieren. Hierzu werden zwei Hochwasserrückhaltebecken (kurz: HRB) errichtet; eines im Tal der Bobritzsch bei Oberbobritzsch und eines im Tal des Chemnitzbaches bei Mulda. Letzteres wird ergänzt durch einen Überleitungsstollen, welches im Falle eines Hochwassers weitere Wassermengen von der Freiberger Mulde ableiten wird. Somit können die Abflussspitzen erheblich vermindert werden.

HRB Mulda mit Überleitungsstollen

Hochwasserrückhaltebecken Mulda mit Überleitungsstollen

HRB Oberbobritzsch

Hochwasserrückhaltebecken Oberbobritzsch

Nur mit den geplanten Hochwasserrückhaltebecken Oberbobritzsch und Mulda mit Überleitungstollen in Verbindung mit örtlichen Maßnahmen kann das Schutzziel für die Gemeinden an der Freiberger Mulde und Bobritzsch erreicht werden.

Bevor die Entscheidung für die Bauwerke gefallen ist, wurden jedoch auch weitere Möglichkeiten untersucht. Im bestätigten Hochwasserschutzkonzept sind insgesamt 9 Standorte für Hochwasserrückhaltebecken enthalten. Diese wurden durch umfangreiche Untersuchungen und Optimierung des Systems auf 2 Beckenstandorte und den Überleitungsstollen reduziert. Auch der Eingriff in den Naturraum wurde damit erheblich gemindert.
Im Ergebnis aller Betrachtungen ist der angestrebte Hochwasserschutz mit keiner anderen zumutbaren Alternative erreichbar. Weder rein örtliche Schutzmaßnahmen noch Aufforstung und geänderte Landwirtschaft im Einzugsgebiet kommen als geeignete und vergleichbar wirksame Alternativen in Frage.

In ihrer Kombination reduzieren beide Stauanlagen den Scheitel eines hundertjährigen Hochwassers am Meldepegel der Freiberger Mulde bei Nossen um rund 30 Prozent. Die Schutzwirkung ist auch noch weiter flussabwärts in den Städten Roßwein und Döbeln zum Teil vorhanden, und kann bei den dort vorgesehenen örtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen mit berücksichtigt werden.

Beide Bauvorhaben bedeuten jedoch wesentliche Eingriffe in das sensible Ökosystem des Naturraums Osterzgebirge, und insbesondere der europäischen Schutzgebiete Bobritzschtal und Oberes Freiberger Muldental. Dessen ist sich die Landestalsperrenverwaltung bewusst, sieht aber keine andere Möglichkeit den Schutz von Leib und Leben und der Gesundheit der Bevölkerung als höchstes Rechtsgut und die öffentliche Sicherheit als übergeordnetes Ziel dieser Vorhaben zu gewährleisten. In gleicher Weise wurde dies durch die Raumordnungsbehörden der Landesdirektionen Chemnitz und Dresden bewertet, die die Planung dieser Becken in diesen sensiblen Räumen nach intensiver Prüfung der möglichen Alternativen zu diesen Bauwerken im vorlaufenden Zielabweichungsverfahren für zulässig erklärten.